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9. Mai 2026EU-KI-Verordnung8 Min. Lesezeit

Abgelegt unter — EU AI Act · Article 13 · Transparency · High-Risk AI · Compliance · User Information

Artikel 13 der EU-KI-Verordnung: Transparenzpflichten für Hochrisiko-KI

Artikel 13 verlangt, dass Hochrisiko-KI-Systeme transparent sind und Nutzern Informationen bereitstellen. Erfahren Sie, welche sechs Transparenzpflichten gelten und wie Sie die Konformität dokumentieren.


Aktualisiert am 31. Juli 2026 — Frist geändert. Der Digital Omnibus (angenommen vom Europäischen Parlament am 16. Juni 2026 und vom Rat am 29. Juni 2026) hat die Hochrisiko-Pflichten aus Anhang III vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027 verschoben. Die Transparenzpflichten des Artikels 50 wurden nicht verschoben und gelten weiterhin ab dem 2. August 2026. Dieser Artikel wurde entsprechend korrigiert. Ist Ihr KI-System nach der EU-KI-Verordnung als hochriskant eingestuft, verlangt Artikel 13, dass es „so transparent ist, dass die Nutzer die Ausgabe des Systems interpretieren und angemessen verwenden können“. Das ist keine unverbindliche Empfehlung, sondern eine durchsetzbare Pflicht mit Geldbußen bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Die meisten Unternehmen unterschätzen Artikel 13. Sie nehmen an, Transparenz bedeute „einen Haftungsausschluss ergänzen“ oder „Konfidenzwerte anzeigen“. Tatsächlich verlangt Artikel 13 sechs eigenständige Informationskategorien, jede mit eigenen Dokumentationsanforderungen.

Dieser Leitfaden zeigt, was Artikel 13 tatsächlich verlangt, welche Konformitätslücken häufig auftreten und wie Sie Transparenz vor der Frist am 2. Dezember 2027 in Ihr Hochrisiko-KI-System einbauen.

Was Artikel 13 tatsächlich verlangt

Artikel 13 schreibt vor, dass Hochrisiko-KI-Systeme Nutzern Informationen bereitstellen, die

  1. knapp, vollständig, korrekt und klar sind — ohne Fachjargon, ohne Mehrdeutigkeit,
  2. relevant und zugänglich sind — zugeschnitten auf Rolle und technisches Verständnis der Nutzer,
  3. ausreichen, damit Nutzer die Ausgabe interpretieren können — Nutzer müssen verstehen, was das System ihnen sagt und warum,
  4. ausreichen, damit Nutzer das System angemessen verwenden können — Nutzer müssen wissen, wann sie der Ausgabe folgen und wann sie sie übergehen sollten.

Die Verordnung nennt sechs Informationskategorien, die bereitzustellen sind:

  1. Identität und Kontaktdaten des Anbieters
  2. Merkmale, Fähigkeiten und Leistungsgrenzen — einschließlich Genauigkeit, Robustheit und bekannter Fehlerarten
  3. Änderungen am System und an seiner Leistung — Versionsverlauf und Aktualisierungen
  4. Grad an Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit — als quantitative Kennzahlen
  5. Bekannte oder vorhersehbare Umstände, die zu Risiken führen können — Randfälle und Fehlerarten
  6. Maßnahmen der menschlichen Aufsicht — was von der bedienenden Person erwartet wird

Jeder dieser Punkte muss dokumentiert und Nutzern zugänglich gemacht werden. Setzen Sie ein Hochrisiko-KI-System ohne diese Informationen ein, sind Sie nicht konform.

Die sechs Informationskategorien im Einzelnen

1. Identität und Kontaktdaten des Anbieters

Das ist die einfachste Anforderung: Nutzer müssen wissen, wer das System gebaut hat und wie sie den Anbieter erreichen.

Worauf Prüfer achten:

  • Name, Anschrift und Kontakt-E-Mail des Anbieters in der Benutzeroberfläche oder der Dokumentation
  • Klare Angabe der für die Konformität verantwortlichen juristischen Person

Häufiger Fehler: ein System ohne Anbieterangabe einsetzen oder die Kontaktdaten in 50 Seiten Nutzungsbedingungen vergraben.

2. Merkmale, Fähigkeiten und Leistungsgrenzen

Nutzer müssen verstehen, was das System kann und was nicht. Dazu gehören:

  • Zweckbestimmung — wofür das System ausgelegt ist
  • Leistungsmerkmale — Genauigkeit, Latenz, Durchsatz
  • Bekannte Grenzen — Aufgaben, die das System nicht zuverlässig erfüllen kann

Worauf Prüfer achten:

  • Eine schriftliche Beschreibung der Zweckbestimmung und der Anwendungsfälle außerhalb des Einsatzbereichs
  • Leistungsbenchmarks (etwa „92 % Genauigkeit auf dem Validierungsdatensatz“)
  • Dokumentation bekannter Fehlerarten (etwa „schwache Leistung bei handgeschriebenem Text“)

Häufiger Fehler: nur Marketingaussagen liefern („Genauigkeit auf dem neuesten Stand der Technik“) ohne quantitative Leistungsdaten oder dokumentierte Grenzen.

3. Änderungen am System und an seiner Leistung

Nutzer müssen informiert werden, wenn das System aktualisiert wird und wie sich seine Leistung verändert hat.

Worauf Prüfer achten:

  • Versionsverlauf mit Freigabehinweisen
  • Leistungsvergleich vor und nach Aktualisierungen
  • Ein Benachrichtigungsweg für Nutzer (etwa E-Mail, Hinweis in der Anwendung)

Häufiger Fehler: Modelle stillschweigend aktualisieren, ohne Nutzer zu benachrichtigen oder Leistungsänderungen zu dokumentieren.

4. Grad an Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit

Artikel 13 verlangt ausdrücklich quantitative Kennzahlen für:

  • Genauigkeit — Präzision, Trefferquote, F1 oder fachspezifische Maße
  • Robustheit — Leistung bei feindlichen Eingaben oder Verteilungsverschiebung
  • Cybersicherheit — Widerstandsfähigkeit gegen Datenvergiftung, Modellextraktion oder feindliche Angriffe

Worauf Prüfer achten:

  • Berichte zur Testdatenleistung mit Konfidenzintervallen
  • Robustheits-Benchmarks (etwa Leistung auf Daten außerhalb der Verteilung)
  • Cybersicherheits-Prüfberichte oder Ergebnisse von Penetrationstests

Häufiger Fehler: nur die Gesamtgenauigkeit angeben, ohne die Leistung nach demografischer Gruppe, Randfall oder Angriffsszenario aufzuschlüsseln.

5. Bekannte oder vorhersehbare Umstände, die zu Risiken führen können

Nutzer müssen vor Situationen gewarnt werden, in denen das System wahrscheinlich versagt oder unsichere Ausgaben erzeugt.

Worauf Prüfer achten:

  • Eine dokumentierte Liste von Randfällen und Fehlerarten
  • Hinweise zur Risikominderung (etwa „Dieses System nicht für die medizinische Diagnose verwenden“)
  • Nachweise, dass Nutzer zu diesen Grenzen geschult werden

Häufiger Fehler: keine Dokumentation der Fehlerarten bereitstellen und annehmen, Nutzer „kämen schon darauf“.

6. Maßnahmen der menschlichen Aufsicht

Artikel 14 schreibt für Hochrisiko-KI-Systeme menschliche Aufsicht vor. Artikel 13 verlangt, dass Nutzer darüber informiert werden, welche Aufsichtshandlungen von ihnen erwartet werden.

Worauf Prüfer achten:

  • Dokumentation der Rolle der bedienenden Person (etwa „Alle markierten Fälle vor der endgültigen Entscheidung prüfen“)
  • Schulungsunterlagen für die bedienenden Personen
  • Nachweise, dass das System die Aufsicht unterstützt (etwa Erklärbarkeitsfunktionen, Übersteuerungsmechanismen)

Häufiger Fehler: ein vollautomatisiertes System einsetzen, ohne eine dokumentierte Rolle für die menschliche Aufsicht.

Prüfliste zur Konformität mit Artikel 13

Informationskategorie Erforderliche Dokumentation Häufige Lücke
Identität des Anbieters Name, Anschrift, Kontakt-E-Mail in Oberfläche/Dokumentation Keine Anbieterangabe
Merkmale, Fähigkeiten, Grenzen Zweckbestimmung, Leistungsbenchmarks, Fehlerarten Marketingaussagen ohne quantitative Daten
Änderungen und Aktualisierungen Versionsverlauf, Freigabehinweise, Nutzerbenachrichtigungen Stillschweigende Aktualisierungen ohne Benachrichtigung
Genauigkeit, Robustheit, Cybersicherheit Testberichte, Robustheits-Benchmarks, Sicherheitsprüfungen Nur Gesamtgenauigkeit, keine Aufschlüsselung nach Randfällen
Bekannte Risiken und Fehlerarten Liste der Randfälle, Hinweise zur Risikominderung Keine Dokumentation der Fehlerarten
Maßnahmen der menschlichen Aufsicht Rolle der bedienenden Person, Schulungsunterlagen, Übersteuerungsmechanismen Keine dokumentierte Aufsichtsrolle

Wie Artikel 13 mit anderen Anforderungen zusammenwirkt

Artikel 13 steht nicht für sich allein. Er greift ineinander mit:

  • Artikel 9 (Risikomanagement) — die nach Artikel 9 ermittelten Risiken müssen den Nutzern nach Artikel 13 offengelegt werden
  • Artikel 10 (Daten-Governance) — die nach Artikel 10 dokumentierten Datenqualitätskennzahlen fließen in die nach Artikel 13 erforderlichen Angaben zur Genauigkeit ein
  • Artikel 14 (menschliche Aufsicht) — die nach Artikel 14 gestalteten Aufsichtsmaßnahmen müssen den Nutzern nach Artikel 13 erläutert werden
  • Artikel 50 (Transparenz bestimmter KI-Systeme) — unterliegt Ihr System auch Artikel 50 (etwa Chatbots, Emotionserkennung), treffen Sie zusätzliche Transparenzpflichten, die seit dem 2. August 2026 gelten

Eine vollständige Konformitätsstrategie behandelt all das zusammen, nicht als getrennte Prüflisten.

Konkretes Beispiel: ein Kreditscoring-System

Angenommen, Sie haben ein KI-gestütztes Kreditscoring-System gebaut. Nach Anhang III Nummer 5 Buchstabe b ist es ein Hochrisikosystem. So sieht Konformität mit Artikel 13 aus:

  1. Identität des Anbieters: Die Benutzeroberfläche zeigt „Bereitgestellt von FinTech Corp, 123 Main St, Dublin, Irland. Kontakt: compliance@fintechcorp.eu
  2. Merkmale, Fähigkeiten, Grenzen: Sie dokumentieren, dass das System für Verbraucherkreditentscheidungen bis 50.000 € ausgelegt ist, auf den Validierungsdaten 89 % Genauigkeit erreicht und bei Antragstellern mit dünner Kreditakte (weniger als 3 Kreditlinien) schwach abschneidet.
  3. Änderungen und Aktualisierungen: Wenn Sie das Modell aktualisieren, senden Sie allen Nutzern eine E-Mail mit einem Link zu den Freigabehinweisen, die die neue Genauigkeit (91 %) und die Veränderungen bei falsch positiven und falsch negativen Raten zeigen.
  4. Genauigkeit, Robustheit, Cybersicherheit: Sie stellen einen Leistungsbericht bereit, der Präzision, Trefferquote und F1 nach demografischer Gruppe ausweist, dazu Ergebnisse von Robustheitstests zur Leistung bei feindlichen Eingaben (etwa Antragsteller, die ihr Einkommen absichtlich falsch angeben).
  5. Bekannte Risiken: Sie dokumentieren, dass das System das Risiko bei Selbstständigen unterschätzen und bei kürzlich Zugewanderten überschätzen kann. Sie geben den Hinweis: „Alle Anträge von Selbstständigen und kürzlich Zugewanderten manuell prüfen.“
  6. Menschliche Aufsicht: Sie dokumentieren, dass Kreditsachbearbeiter alle als „Grenzfall“ markierten Anträge (Score 600–650) prüfen müssen und befugt sind, die Empfehlung des Systems zu übersteuern.

All das wird in einem Nutzerinformationsdokument gebündelt, das jeder Kreditsachbearbeiter erhält, der das System verwendet. Fragt eine Prüferin nach Nachweisen zu Artikel 13, übergeben Sie dieses Dokument sowie Schulungsnachweise, die belegen, dass die Kreditsachbearbeiter darauf geschult wurden.

Was passiert, wenn Sie nicht konform sind

Ein Verstoß gegen Artikel 13 kann auslösen:

  • Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Umsatzes nach Artikel 99 Absatz 4 — bei KMU der jeweils niedrigere Betrag
  • Maßnahmen der Marktüberwachung — nationale Behörden können anordnen, dass Sie Ihr System vom Markt nehmen oder seine Verwendung aussetzen
  • Haftungsrisiken — verwendet ein Nutzer Ihr System falsch, weil Sie keine ausreichenden Informationen bereitgestellt haben, können Sie für die daraus entstehenden Schäden haften

Maßgeblich ist für Hochrisiko-Systeme des Anhangs III der 2. Dezember 2027. Wenn Sie ein Hochrisiko-KI-System in der EU einsetzen, brauchen Sie die Konformitätsdokumentation zu Artikel 13 schon jetzt.

Häufige Antimuster, die Vigilia erkennt

Das EU-KI-Verordnungs-Audit von Vigilia weist auf diese Antimuster zu Artikel 13 hin:

  • Keine nutzerseitige Dokumentation — das System hat weder Oberfläche noch Dokumentation, die Zweck, Grenzen oder Leistung erklärt
  • Marketingaussagen ohne quantitative Daten — das System behauptet „hohe Genauigkeit“, liefert aber keine Testkennzahlen
  • Keine Dokumentation der Fehlerarten — Nutzer werden nicht vor Randfällen oder Situationen gewarnt, in denen das System wahrscheinlich versagt
  • Keine Hinweise zur menschlichen Aufsicht — Nutzern wird nicht gesagt, welche Aufsichtshandlungen von ihnen erwartet werden
  • Stillschweigende Aktualisierungen — das System wird aktualisiert, ohne Nutzer zu benachrichtigen oder Leistungsänderungen zu dokumentieren
  • Keine Anbieterangabe — Nutzer wissen nicht, wer das System gebaut hat oder wie sie den Anbieter erreichen

Jedes Antimuster ist einer Schätzung des Bußgeldrisikos und einem Maßnahmenplan zugeordnet.

So werden Sie in 20 Minuten konform

Das EU-KI-Verordnungs-Audit von Vigilia erstellt in 20 Minuten eine Lückenanalyse zu Artikel 13. Sie beantworten Fragen zu Ihrer Transparenzdokumentation, den Nutzerinformationen und Ihren Aufsichtsmaßnahmen. Vigilia ordnet Ihre Antworten den Anforderungen des Artikels 13 zu und weist auf Lücken hin.

Das Ergebnis ist ein auditfähiges PDF mit:

  • einem Konformitätswert zu Artikel 13 (0–100)
  • den konkreten Lücken (etwa „keine dokumentierten Fehlerarten“)
  • einem Maßnahmenplan mit geschätztem Aufwand
  • Schätzungen des Bußgeldrisikos je Lücke

Herkömmliche Konformitäts-Audits kosten 5.000–40.000 € und dauern 1 bis 3 Monate. Vigilia kostet 499 € und dauert 20 Minuten.

Erstellen Sie jetzt Ihren Konformitätsbericht zu Artikel 13: www.aivigilia.com


Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für auf Ihre Lage zugeschnittene Auskünfte wenden Sie sich an eine im Recht der EU-KI-Verordnung qualifizierte Anwältin oder einen qualifizierten Anwalt.